UVV-Fahrzeugkontrolle nach §57 BGV D29

Jährliche Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Jährliche Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Als Fachbetrieb mit entsprechender Sachkunde führen wir die UVV-Prüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge gem. BGV bis 7,5 to (ohne Sonderauf- und anbauten) durch und sind autorisiert, die entsprechende Prüfdokumentation zu erstellen. Somit sind wir nicht nur Ihr Ansprechpartner für die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie Inspektion, sondern können termin- und fahrzeuggerecht auch die UVV-Prüfung durchführen.

Ihre UVV-Prüfung - wir erledigen das.

Stefan Brück Fahrzeugtechnik

Kreuztaler Straße 7
57250 Netphen
Tel: 0271 / 67347376
Fax: 0271 / 67347374
Email: info​@brueck-fahrzeugtechnik.de
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